Prozessregister Evita_de_discordia
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Prozessregister Evita_de_discordia
Prozess zwischen Evita_de_discordia und der/dem Fürstentum Mainz
Evita_de_discordia wurde wegen Störung des Öffentlichen Friedens vor Gericht gestellt.
Das Urteil wurde verkündigt
Urteilsspruch
Die Beschuldigte Evita_de_discordia wird im Falle der Störung des Öffentlichen Friedens für schuldig befunden.
Nun anscheinend wolltet Ihr Euch hierzu nicht äußern.
Da jedoch die Beweise eindeutig sind und auch Eure Begleiterin in ihrem Prozess gestanden hat ergeht hier ein Schuldspruch.
Da das Opfer hier leider nicht ausgesagt hat ist der geraubte Wert nicht eindeutig zu bestimmen.
Hiermit verurteile ich Euch zu einer Geldstrafe von 50 Taler sowie einem Tag im Gefängnis!
Damit ist die Verhandlung geschlossen!
PhenomTaker
Richter zu Mainz
21.11.1458
Der Beschuldigte wurde zu(r) 1 Tag Gefängnis verurteilt et � 50 Talern Geldstrafe verurteilt.
Anklageschrift
Hiermit klage ich Evita_de_discordia des Raubes und somit der Störung des öffentlichen Friedens an.
Der Angeklagte überfiel den ehrenwerten Gothan in der Nacht vom 20.10. auf den 21.10. zwischen Aschaffenburg und Buchen. Somit hat die beiden Täterin gegen das Mainzer Gesetzbuch, Absatz IV., § 4 verstoßen. Dieser Paragraph besagt, ich zitiere:
§ 4 - Verbrechen gegen das Eigentum
(1) Als Verbrechen gegen das Eigentum anderer gelten Wegelagerei, Plünderungen, Raub und versuchter Raub.
(2) Vergehen dieser Art werden als Störung des öffentlichen Friedens geahndet.
Beweismittel:
https://2img.net/h/oi52.tinypic.com/qs000j.jpg
https://2img.net/h/oi53.tinypic.com/10n7six.jpg
https://2img.net/h/oi53.tinypic.com/2ugnonk.jpg
https://2img.net/h/oi56.tinypic.com/vmw2hi.jpg
gez.
Eliza Rose von Rubinstein-Kronburg
Staatsanwältin zu Mainz
den 08.11.1458
Erstes Plädoyer der Verteidigung
Die betroffene Person hat sich dazu nicht eingelassen.
Anklagerede
[11.11.2010]
Werte Angeklagte!
da ihr es nicht für nötig haltet euch hier vor Gericht zu äußern und euer Verhalten zu erklären werte ich das als Schuldgeständnis.
Ich plädiere deshalb auf Schuldig und ich hoffe ihr lasst euch das eine Lehre sein!
Letztes Plädoyer der Verteidigung
Die betroffene Person hat sich dazu nicht eingelassen.
Evita_de_discordia wurde wegen Störung des Öffentlichen Friedens vor Gericht gestellt.
Das Urteil wurde verkündigt
Urteilsspruch
Die Beschuldigte Evita_de_discordia wird im Falle der Störung des Öffentlichen Friedens für schuldig befunden.
Nun anscheinend wolltet Ihr Euch hierzu nicht äußern.
Da jedoch die Beweise eindeutig sind und auch Eure Begleiterin in ihrem Prozess gestanden hat ergeht hier ein Schuldspruch.
Da das Opfer hier leider nicht ausgesagt hat ist der geraubte Wert nicht eindeutig zu bestimmen.
Hiermit verurteile ich Euch zu einer Geldstrafe von 50 Taler sowie einem Tag im Gefängnis!
Damit ist die Verhandlung geschlossen!
PhenomTaker
Richter zu Mainz
21.11.1458
Der Beschuldigte wurde zu(r) 1 Tag Gefängnis verurteilt et � 50 Talern Geldstrafe verurteilt.
Anklageschrift
Hiermit klage ich Evita_de_discordia des Raubes und somit der Störung des öffentlichen Friedens an.
Der Angeklagte überfiel den ehrenwerten Gothan in der Nacht vom 20.10. auf den 21.10. zwischen Aschaffenburg und Buchen. Somit hat die beiden Täterin gegen das Mainzer Gesetzbuch, Absatz IV., § 4 verstoßen. Dieser Paragraph besagt, ich zitiere:
§ 4 - Verbrechen gegen das Eigentum
(1) Als Verbrechen gegen das Eigentum anderer gelten Wegelagerei, Plünderungen, Raub und versuchter Raub.
(2) Vergehen dieser Art werden als Störung des öffentlichen Friedens geahndet.
Beweismittel:
https://2img.net/h/oi52.tinypic.com/qs000j.jpg
https://2img.net/h/oi53.tinypic.com/10n7six.jpg
https://2img.net/h/oi53.tinypic.com/2ugnonk.jpg
https://2img.net/h/oi56.tinypic.com/vmw2hi.jpg
gez.
Eliza Rose von Rubinstein-Kronburg
Staatsanwältin zu Mainz
den 08.11.1458
Erstes Plädoyer der Verteidigung
Die betroffene Person hat sich dazu nicht eingelassen.
Anklagerede
[11.11.2010]
Werte Angeklagte!
da ihr es nicht für nötig haltet euch hier vor Gericht zu äußern und euer Verhalten zu erklären werte ich das als Schuldgeständnis.
Ich plädiere deshalb auf Schuldig und ich hoffe ihr lasst euch das eine Lehre sein!
Letztes Plädoyer der Verteidigung
Die betroffene Person hat sich dazu nicht eingelassen.
PhenomTaker- Richter
- Anzahl der Beiträge : 114
Anmeldedatum : 01.11.10
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