Schloss zu Mainz
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Prozessregister Evita_de_discordia

Nach unten

Prozessregister Evita_de_discordia Empty Prozessregister Evita_de_discordia

Beitrag  PhenomTaker Mo 29 Nov 2010 - 16:23

Prozess zwischen Evita_de_discordia und der/dem Fürstentum Mainz

Evita_de_discordia wurde wegen Störung des Öffentlichen Friedens vor Gericht gestellt.

Das Urteil wurde verkündigt
Urteilsspruch

Die Beschuldigte Evita_de_discordia wird im Falle der Störung des Öffentlichen Friedens für schuldig befunden.

Nun anscheinend wolltet Ihr Euch hierzu nicht äußern.
Da jedoch die Beweise eindeutig sind und auch Eure Begleiterin in ihrem Prozess gestanden hat ergeht hier ein Schuldspruch.

Da das Opfer hier leider nicht ausgesagt hat ist der geraubte Wert nicht eindeutig zu bestimmen.

Hiermit verurteile ich Euch zu einer Geldstrafe von 50 Taler sowie einem Tag im Gefängnis!

Damit ist die Verhandlung geschlossen!

PhenomTaker
Richter zu Mainz
21.11.1458

Der Beschuldigte wurde zu(r) 1 Tag Gefängnis verurteilt et � 50 Talern Geldstrafe verurteilt.

Anklageschrift
Hiermit klage ich Evita_de_discordia des Raubes und somit der Störung des öffentlichen Friedens an.
Der Angeklagte überfiel den ehrenwerten Gothan in der Nacht vom 20.10. auf den 21.10. zwischen Aschaffenburg und Buchen. Somit hat die beiden Täterin gegen das Mainzer Gesetzbuch, Absatz IV., § 4 verstoßen. Dieser Paragraph besagt, ich zitiere:
§ 4 - Verbrechen gegen das Eigentum

(1) Als Verbrechen gegen das Eigentum anderer gelten Wegelagerei, Plünderungen, Raub und versuchter Raub.
(2) Vergehen dieser Art werden als Störung des öffentlichen Friedens geahndet.

Beweismittel:
https://2img.net/h/oi52.tinypic.com/qs000j.jpg

https://2img.net/h/oi53.tinypic.com/10n7six.jpg

https://2img.net/h/oi53.tinypic.com/2ugnonk.jpg

https://2img.net/h/oi56.tinypic.com/vmw2hi.jpg

gez.
Eliza Rose von Rubinstein-Kronburg
Staatsanwältin zu Mainz
den 08.11.1458

Erstes Plädoyer der Verteidigung
Die betroffene Person hat sich dazu nicht eingelassen.

Anklagerede
[11.11.2010]

Werte Angeklagte!
da ihr es nicht für nötig haltet euch hier vor Gericht zu äußern und euer Verhalten zu erklären werte ich das als Schuldgeständnis.

Ich plädiere deshalb auf Schuldig und ich hoffe ihr lasst euch das eine Lehre sein!

Letztes Plädoyer der Verteidigung
Die betroffene Person hat sich dazu nicht eingelassen.

PhenomTaker
Richter

Anzahl der Beiträge : 114
Anmeldedatum : 01.11.10

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten